Kann man als Produzent das Entwicklungsrisiko vertraglich ausschließen? - Anwalte-de.com
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Kann man als Produzent das Entwicklungsrisiko vertraglich ausschließen?

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Frage vom Besucher

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05.01.2025

Beispielsweise: ‚Für neu entwickelte Produkte übernehmen wir keine Haftung, falls unbekannte Fehler auftreten‘ – ist das wirksam?

Website-Administration 09.01.2025
Antwortdatum: 09.01.2025

In der Produkthaftung ist das Entwicklungsrisiko nicht immer ausschließbar, weil das ProdHaftG eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. Vertragsklauseln, die die gesetzliche Haftung für Personenschäden ausschließen, sind unwirksam. Eine gewisse Begrenzung ist bei wirtschaftlichen Folgeschäden möglich, aber Personenschäden sind unantastbar.

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