Ich habe eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium, möchte aber nebenher jobben. Wie viele Stunden sind erlaubt?
Website-Administration
02.01.2025
Antwortdatum: 02.01.2025
Internationale Studierende dürfen 120 ganze oder 240 halbe Tage im Jahr arbeiten, ohne dass eine extra Arbeitserlaubnis nötig ist. Praktika, die vorgeschrieben sind, werden oft nicht angerechnet. Allerdings muss das Studium weiterhin im Vordergrund stehen. Wer mehr arbeiten möchte, braucht eine Genehmigung vom Ausländeramt oder ist bei Verstoß gefährdet.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen: