Antwortdatum: 05.01.2025
Flüchtlinge haben i.d.R. einen Reiseausweis statt Heimatpass. Reisen in das Land, aus dem Verfolgung drohte, widerspricht der Fluchtgeschichte und kann zur Aberkennung des Status führen. Wenn es zwingende Gründe gibt, sollte man BAMF/Ausländerbehörde informieren. Ein Genehmigungsweg ist schwierig, meist wird dringend abgeraten, weil man den Schutzstatus riskieren könnte.