Antwortdatum: 13.12.2024
Rechtlich gesehen kann ein einzelner Kleinanleger nicht einfach 'Investitionsschutz' beanspruchen, wenn er einen winzigen Anteil hält. Manche BITs verlangen substanzielle Beteiligung. Crowdfunding-Konstrukte sind komplex. Möglicherweise bildet eine gemeinsame Investmentgesellschaft den Vertragspartner. Ob das vom BIT gedeckt ist, hängt davon ab, ob es als Direktinvestition eingestuft wird.