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Kann man bei einer Marathonveranstaltung gegen den Organisator klagen, weil die Verpflegung zu knapp war?

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Frage vom Besucher

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07.01.2025

Stellt das einen Mangel dar?

Website-Administration 12.01.2025
Antwortdatum: 12.01.2025

Bei einem Marathon ist die Verpflegung Teil der Leistung, sofern beworben. Reicht sie nicht, könnte ein Verstoß gegen die vertragliche Zusicherung vorliegen. Allerdings ist fraglich, ob dem Läufer ein messbarer Schaden entsteht. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld besteht nur, wenn daraus gesundheitliche Schäden resultieren und es eine Pflichtverletzung war. Meist regelt man in den AGB, dass die Teilnahme auf eigenes Risiko erfolgt und man Grundversorgung bietet, aber keine Garantien für unendliche Vorräte.

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