Kann man bei Tanzchoreografien Urheberrecht beanspruchen? - Anwalte-de.com

Kann man bei Tanzchoreografien Urheberrecht beanspruchen?

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Frage vom Besucher

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27.10.2024

Oder sind das ‚bewegliche Abläufe‘, die man nicht schützen kann?

Website-Administration 29.10.2024
Antwortdatum: 29.10.2024

Choreografische Werke sind urheberrechtlich geschützt, wenn sie eine persönliche geistige Schöpfung darstellen. Bei hinreichend originellem Charakter kann eine Tanzchoreografie als Werk der Musik oder Tanzkunst gelten. Dann bedarf jede Aufführung oder Videoaufnahme der Erlaubnis des Choreografen. Die Schwelle der Schöpfungshöhe muss überschritten sein.

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