Antwortdatum: 03.11.2024
Prinzipiell kann man gegen Verbandsentscheidungen gerichtlich vorgehen, jedoch akzeptieren Athleten oft den satzungsgemäßen Schiedsweg. Nominierungsentscheidungen sind 'Ermessensakte' der Bundestrainer oder Kommissionen, die selten gerichtlich überprüft werden. Nur bei grober Willkür kann ein Athlet klagen, um eine Wiederholung des Verfahrens zu erzwingen. Erfolgsaussichten sind eher gering, da sportliche Kriterien dem Verband zustehen.