Antwortdatum: 14.11.2024
Ja, man kann eine solche Auflage im Testament anordnen. Dann ist der Erbe verpflichtet, jährlich 1.000 Euro zu zahlen. Bei Verstoß könnten Berechtigte oder der Testamentsvollstrecker gerichtlich vorgehen. Allerdings sollte man klar formulieren, an welches Tierheim die Zahlung geht und über welchen Zeitraum. Solche Auflagen sind jedoch nur so lange wirksam, wie Nachlassmittel vorhanden sind und die Erben durch die Auflage nicht unzumutbar belastet werden.