Kann man den Erben verpflichten, ein Tierheim zu unterstützen? - Anwalte-de.com
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Kann man den Erben verpflichten, ein Tierheim zu unterstützen?

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Frage vom Besucher

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11.11.2024

Ich möchte, dass jedes Jahr 1.000 Euro an ein Tierheim geht. Ist das eine wirksame Auflage?

Website-Administration 14.11.2024
Antwortdatum: 14.11.2024

Ja, man kann eine solche Auflage im Testament anordnen. Dann ist der Erbe verpflichtet, jährlich 1.000 Euro zu zahlen. Bei Verstoß könnten Berechtigte oder der Testamentsvollstrecker gerichtlich vorgehen. Allerdings sollte man klar formulieren, an welches Tierheim die Zahlung geht und über welchen Zeitraum. Solche Auflagen sind jedoch nur so lange wirksam, wie Nachlassmittel vorhanden sind und die Erben durch die Auflage nicht unzumutbar belastet werden.

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