Antwortdatum: 16.11.2024
Seit dem Anti-Doping-Gesetz (2015) sind Besitz, Handel und gewisser Eigengebrauch dopingrelevanter Substanzen in Deutschland strafbar, wenn es um Leistungssport geht. Das sportrechtliche Verfahren (Sperren etc.) läuft parallel beim Verband. Strafgerichte können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängen. Der sportrechtliche Prozess konzentriert sich auf die Wettkampfebene, während das Strafrecht öffentliches Interesse am Schutz vor Betrug und Gesundheitsgefahren verfolgt.