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Kann man durch ‚Ausschluss der Testierfreiheit‘ verhindern, dass der Ehepartner das Berliner Testament ändert?

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Frage vom Besucher

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16.11.2024

Nach dem Tod eines Partners fürchten manche, dass der Überlebende doch anders vererbt. Ist so etwas möglich?

Website-Administration 20.11.2024
Antwortdatum: 20.11.2024

Ein gemeinschaftliches Testament kann 'wechselbezügliche Verfügungen' enthalten, die nach dem Tod des Erstversterbenden bindend werden. Damit ist der Überlebende an diese Regelung gebunden, kann also nicht einseitig sein Testament ändern. Das nennt sich Bindungswirkung. In extremen Fällen kann ein Erbvertrag oder Festlegung der Unabänderlichkeit sicherstellen, dass keine Abweichung erfolgt.

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