Antwortdatum: 03.12.2024
Ja, auch bei unbefristetem Aufenthalt kann die Ausländerbehörde eine Ausweisung verfügen, wenn die Person eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt (z.B. bei schweren Straftaten). Dann erlischt das Niederlassungsrecht, und nach Haftentlassung könnte eine Abschiebung folgen, abhängig von Integrationsgrad und der Schwere der Tat.