Antwortdatum: 21.12.2024
Normalerweise ist eine gelöschte Gesellschaft erloschen. Eine Reaktivierung ist nicht vorgesehen. Man könnte jedoch bei fehlerhafter Löschung oder nachträglichem Bedarf (z.B. ungeklärte Vermögenswerte) das Registergericht anrufen. In seltenen Fällen wird die Löschung rückgängig gemacht, wenn sie sich als unrechtmäßig erweist. In der Praxis gründet man meist eine neue Gesellschaft oder erwirbt einen Mantel, anstatt eine bereits gelöschte Firma zurückzuholen.