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Kann man eine Kaufmannseigenschaft rückgängig machen, wenn man das Geschäft verkleinert?

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Frage vom Besucher

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24.12.2024

Beispiel: einst eingetragener Kaufmann, jetzt will man sich austragen lassen.

Website-Administration 27.12.2024
Antwortdatum: 27.12.2024

Wenn das Handelsgewerbe kein kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb mehr erfordert, kann man die Austragung aus dem Handelsregister beantragen. Dann ist man nicht mehr e.K. Die Behörde prüft, ob tatsächlich kein kaufmännisches Unternehmen mehr vorliegt. Hat man erhebliche Umsätze oder Buchführungspflicht, wird man als Kaufmann eingestuft bleiben. Bei minimalem Umsatz kann eine Löschung rechtlich machbar sein.

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