Antwortdatum: 11.11.2024
Eine Rezeptur kann als Geschäftsgeheimnis geschützt sein, wenn sie nicht veröffentlicht wurde und betriebsintern streng geheim gehalten wird. Ein prominentes Beispiel ist die Coca-Cola-Formel. Voraussetzung ist, dass angemessene Schutzmaßnahmen (Vertraulichkeitsvereinbarungen, beschränkter Mitarbeiterzugang) implementiert werden. So kann man effektiv verhindern, dass Wettbewerber die Rezeptur legal kopieren. Wird sie jedoch öffentlich bekannt, verfällt der Schutz als Geschäftsgeheimnis.