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Kann man eine Rezeptur (z. B. Getränkemischung) als Geschäftsgeheimnis bewahren?

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Frage vom Besucher

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07.11.2024

Ich habe ein spezielles Saftrezept. Es ist nicht patentierbar, weil es kein technischer Prozess ist. Geht Know-how-Schutz?

Website-Administration 11.11.2024
Antwortdatum: 11.11.2024

Eine Rezeptur kann als Geschäftsgeheimnis geschützt sein, wenn sie nicht veröffentlicht wurde und betriebsintern streng geheim gehalten wird. Ein prominentes Beispiel ist die Coca-Cola-Formel. Voraussetzung ist, dass angemessene Schutzmaßnahmen (Vertraulichkeitsvereinbarungen, beschränkter Mitarbeiterzugang) implementiert werden. So kann man effektiv verhindern, dass Wettbewerber die Rezeptur legal kopieren. Wird sie jedoch öffentlich bekannt, verfällt der Schutz als Geschäftsgeheimnis.

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04.12.2024
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