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Kann man im Frachtvertrag eine ‚Klausel zu Haftungsausschluss für alle Schäden‘ wirksam vereinbaren?

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Frage vom Besucher

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28.11.2024

Oder ist das AGB-rechtlich problematisch?

Website-Administration 02.12.2024
Antwortdatum: 02.12.2024

Ein genereller Haftungsausschluss für alle Schäden verstößt gegen zwingende Schutzvorschriften. Nach HGB oder CMR sind bestimmte Haftungsbegrenzungen möglich, aber ein totaler Ausschluss für eigenes Verschulden ist unzulässig. AGB-rechtlich wäre eine solche Klausel gemäß §§ 307 ff. BGB unwirksam. Das Gesetz erlaubt dem Frachtführer nur, sich auf gesetzlich zugelassene Haftungsbegrenzungen zu berufen, nicht auf einen vollständigen Haftungsausschluss.

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