Antwortdatum: 07.11.2024
Sanktionen, die völkerrechtlich legitimiert sind (z.B. UN-Sanktionen oder nationale Sanktionen in sicherheitspolitischem Kontext), stellen nicht zwingend eine Vertragsverletzung dar. Ein Investor könnte argumentieren, dass Sanktionen einer Enteignung gleichkommen. Allerdings erkennt man hoheitliche Sanktionen oft als 'Ausnahme' an. Die Erfolgsaussichten einer Klage sind ungewiss, da Sicherheitsgründe in der Regel Vorrang haben.