Antwortdatum: 30.12.2024
In Deutschland setzt Urheberrecht eine menschliche Schöpfung voraus. Eine rein KI-generierte Grafik ohne individuelle menschliche Kreativleistung wird schwerlich als Werk anerkannt. Ist der Mensch allerdings in den Prozess kreativ steuernd eingebunden, kann Urheberrecht greifen. Aktuell ist die Rechtslage in Bewegung. Viele Juristen argumentieren, dass KI-Bilder nur dann schutzfähig sind, wenn eine genügend prägende menschliche Mitwirkung vorliegt.