Antwortdatum: 02.11.2024
Bei beendeter Eigenverwaltung und erfolgreicher Sanierung kann der Schuldner das Unternehmen normal weiterführen, sofern der Plan umgesetzt ist. Gibt es keine gesetzlichen Verbote (z.B. wegen Ordnungswidrigkeit oder Geschäftsführersperre), darf er seine Geschäfte fortsetzen. Die Insolvenz endet, und man kann wieder frei agieren.