Antwortdatum: 19.11.2024
Für die Niederlassungserlaubnis benötigt man meist Deutschkenntnisse auf A2-B1-Niveau und Grundkenntnisse der Rechts- und Sozialordnung. Ohne Sprachkenntnisse wird die Erteilung oft verweigert. Es gibt Ausnahmen bei Krankheit, hohem Alter oder Unzumutbarkeit. Doch meist ist Deutsch ein zwingendes Kriterium für die unbefristete Aufenthaltserlaubnis.