Der Vermieter sagt, er habe sich verrechnet, will Nachforderung.
Website-Administration
14.12.2024
Antwortdatum: 14.12.2024
Eine Erhöhung gilt erst ab dem Monat, in dem das Erhöhungsschreiben beim Mieter ankommt, plus gesetzliche Frist. Rückwirkende Mieterhöhungen sind unzulässig. Auch wenn sich der Vermieter geirrt hat, kann er die Miete frühestens ab Wirksamwerden der korrekten Erhöhung verlangen.
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