Antwortdatum: 28.11.2024
Ob Grenzbebauung zulässig ist, ergibt sich aus dem Bebauungsplan bzw. den Landesbauordnungen (Abstandsflächen). Bei Reihen- oder Doppelhäusern sind oft reduzierte Abstände erlaubt. Wenn der Nachbar planungsrechtlich legal baut und keine Abstandsflächen verletzt, hat man meist kein Einspruchsrecht. Bei Verstoß gegen Bauvorschriften kann man das Bauamt einschalten.