Antwortdatum: 20.11.2024
Negativzinsen sind faktisch eine Art Verwahrentgelt. Für betriebliche Konten gelten sie als Betriebsausgaben, wenn das Guthaben geschäftlich genutzt wird. Somit mindern sie den Gewinn. Für private Konten mindern sie dagegen nicht das zu versteuernde Einkommen, da privat veranlasste Zinsen nicht als Werbungskosten abziehbar sind.