Kann man Strafzinsen oder Negativzinsen als Betriebsausgabe absetzen? - Anwalte-de.com
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Kann man Strafzinsen oder Negativzinsen als Betriebsausgabe absetzen?

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Frage vom Besucher

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15.11.2024

Banken verlangen manchmal Negativzinsen auf Guthaben. Ist das steuerlich abziehbar?

Website-Administration 20.11.2024
Antwortdatum: 20.11.2024

Negativzinsen sind faktisch eine Art Verwahrentgelt. Für betriebliche Konten gelten sie als Betriebsausgaben, wenn das Guthaben geschäftlich genutzt wird. Somit mindern sie den Gewinn. Für private Konten mindern sie dagegen nicht das zu versteuernde Einkommen, da privat veranlasste Zinsen nicht als Werbungskosten abziehbar sind.

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