Antwortdatum: 17.01.2025
Privathochschulen oder staatliche Hochschulen mit Sonderbeiträgen haben einen Studienvertrag, der gewisse Leistungen zusichert. Fallen wesentliche Veranstaltungen dauerhaft aus und wird kein äquivalentes Angebot bereitgestellt, kann das ein Sachmangel im Sinne des Vertragsrechts sein. Ob eine Erstattung oder Minderung durchsetzbar ist, hängt von den AGB und dem Umfang der ausgefallenen Leistungen ab. Häufig müssen Studierende zunächst die Hochschule schriftlich auffordern, Ersatztermine oder alternative Angebote zu schaffen. Kommt diese dem nicht nach, bleibt der Rechtsweg zur Klärung offen. Für staatliche Hochschulen ist der Spielraum zur Gebührenrückerstattung allerdings eng begrenzt, da Semesterbeiträge oft pauschal für Verwaltung und SemesterTicket erhoben werden.