Antwortdatum: 08.12.2024
Die bloße Haft an sich beendet nicht automatisch den Aufenthaltstitel, aber eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe kann Grund für Ausweisung sein. Wenn die Behörde feststellt, dass das öffentliche Interesse an Ihrer Ausreise überwiegt, kann sie Sie nach Haftende abschieben. Auch kann das Warten auf Verlängerung problematisch werden, wenn man sich nicht kümmern kann.