Antwortdatum: 11.01.2025
In der EU ist ‚Software als solche‘ grundsätzlich nicht patentfähig, da sie als ein reines Computerprogramm gilt. Allerdings kann ein Patent erteilt werden, wenn ein technischer Effekt vorliegt, z. B. eine neuartige Lösung eines technischen Problems unter Einsatz von Software. Die Erfindung muss also über eine reine Algorithmik hinausgehen und technische Aspekte erfüllen. Insofern kann Software patentrechtlich geschützt werden, wenn sie Teil einer neuen technischen Vorrichtung oder eines Verfahrens ist. Ansonsten greift das Urheberrecht automatisch für den Programmcode als literarisches Werk, ohne dass ein Patent angemeldet werden muss.