Wenn wir beide uns einig sind, darf man die Abstände unterschreiten?
Website-Administration
11.01.2025
Antwortdatum: 11.01.2025
Grundsätzlich regeln die Landesbauordnungen Mindestabstände. Manchmal kann per Baulast oder nachbarlicher Zustimmung eine Unterschreitung vereinbart werden. Die Baurechtsbehörde muss dem zustimmen und eine Baulast eintragen, damit keine späteren Ansprüche entstehen. Eine bloß private Vereinbarung ohne Behördeneintrag genügt meist nicht.
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