Antwortdatum: 05.01.2025
Ja, das ist der Klassiker beim Berliner Testament. Kinder sind Schlusserben und erhalten erst beim Letztversterbenden das Erbe. Wenn ein Kind beim ersten Erbfall seinen Pflichtteil fordert, greift ggf. die Pflichtteilsstrafklausel. Das heißt, es wird in der Enderbfolge ebenfalls nur auf den Pflichtteil gesetzt, was seine Position verschlechtert. So schirmt man den überlebenden Ehegatten ab.