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Können eingetragene Lebenspartner oder unverheiratete Paare auch ein Gemeinschaftstestament verfassen?

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Frage vom Besucher

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22.10.2024

Das Gesetz spricht von Ehegatten. Gilt das nicht für andere Konstellationen?

Website-Administration 25.10.2024
Antwortdatum: 25.10.2024

Gemeinschaftliche Testamente sind Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten (§ 2265 BGB). Unverheiratete Paare müssen separate Testamente schreiben oder einen Erbvertrag abschließen. Sie genießen nicht automatisch die gleichen gesetzlichen Erbrechte. Daher ist eine vertragliche oder testamentsmäßige Regelung besonders wichtig, wenn sie sich gegenseitig absichern möchten.

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