Antwortdatum: 25.10.2024
Gemeinschaftliche Testamente sind Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern vorbehalten (§ 2265 BGB). Unverheiratete Paare müssen separate Testamente schreiben oder einen Erbvertrag abschließen. Sie genießen nicht automatisch die gleichen gesetzlichen Erbrechte. Daher ist eine vertragliche oder testamentsmäßige Regelung besonders wichtig, wenn sie sich gegenseitig absichern möchten.