Antwortdatum: 01.01.2025
Beim Ehegattennachzug zu Deutschen ist die Erwerbstätigkeit automatisch erlaubt, falls im Aufenthaltstitel steht „Erwerbstätigkeit gestattet“. Bei Ehegattennachzug zu Nicht-EU-Ausländern kommt es auf die Klauseln im Aufenthaltstitel an. Häufig ist ab dem ersten Tag jede Arbeit erlaubt, doch man sollte das konkret in der Genehmigung checken.