Können Gläubiger im Insolvenzverfahren aufrechnen?
Können Gläubiger im Insolvenzverfahren aufrechnen?
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Frage vom Besucher
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07.11.2024
Wenn ich gleichzeitig Schulden beim Schuldner habe, kann ich das verrechnen?
Website-Administration
08.11.2024
Antwortdatum: 08.11.2024
Grundsätzlich ist Aufrechnung zulässig, wenn die gegenseitigen Forderungen vor Eröffnung bereits begründet waren. Neu entstehende Forderungen nach Eröffnung dürfen meist nicht aufgerechnet werden, um die Gleichbehandlung zu sichern. Jede Aufrechnung muss vom Insolvenzverwalter geprüft werden; bei Anfechtungsgründen kann sie unwirksam sein.
Ich habe eine alte Nachtspeicherheizung, die nachts Strom lädt. Manche sagen, diese Art zu heizen sei ineffizient und würde verboten. Gibt es rechtliche Vorgaben, Nachtspeicheröfen stillzulegen oder zu modernisieren?
Bei einer Trennung bleibt das Kind meist bei einem Elternteil wohnen. Ich höre immer von Residenzmodell und Wechselmodell. Was genau kennzeichnet das Residenzmodell, und ist das in Deutschland die Standardlösung?
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