Können Gläubiger im Insolvenzverfahren aufrechnen? - Anwalte-de.com

Können Gläubiger im Insolvenzverfahren aufrechnen?

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Frage vom Besucher

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07.11.2024

Wenn ich gleichzeitig Schulden beim Schuldner habe, kann ich das verrechnen?

Website-Administration 08.11.2024
Antwortdatum: 08.11.2024

Grundsätzlich ist Aufrechnung zulässig, wenn die gegenseitigen Forderungen vor Eröffnung bereits begründet waren. Neu entstehende Forderungen nach Eröffnung dürfen meist nicht aufgerechnet werden, um die Gleichbehandlung zu sichern. Jede Aufrechnung muss vom Insolvenzverwalter geprüft werden; bei Anfechtungsgründen kann sie unwirksam sein.

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