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Können Händler die gesetzliche Gewährleistung auf B2B-Kunden beschränken?

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Frage vom Besucher

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15.12.2024

Ich verkaufe Artikel sowohl an Privatkunden als auch an Unternehmen. Manche sagen, dass ich bei B2B-Verträgen die Gewährleistung verkürzen oder ganz ausschließen kann. Ist das rechtlich zulässig, und wie muss das im Kaufvertrag formuliert sein, damit es wirksam wird?

Website-Administration 20.12.2024
Antwortdatum: 20.12.2024

Bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B) erlaubt das Gesetz eine weitergehende Vertragsfreiheit als im B2C-Bereich. Eine Verkürzung der Gewährleistung ist grundsätzlich möglich, solange es keine arglistige Täuschung gibt und keine zwingenden Vorschriften verletzt werden. Allerdings dürfen Klauseln nicht überraschend oder grob benachteiligend sein. Typisch ist eine Reduzierung der Gewährleistungsfrist auf 12 Monate für neue Waren. Bei gebrauchten Artikeln kann man sie ebenfalls verkürzen oder ganz ausschließen, soweit es eindeutig vereinbart wurde und beide Seiten erkennbar damit einverstanden sind. Eine transparente, schriftliche Festlegung im Vertrag oder in den AGB ist entscheidend, um wirksam zu sein.

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