Antwortdatum: 27.10.2024
Ja, die EU-Kommission und das Bundeskartellamt bieten Kronzeugenprogramme: Teilnehmer an einem Kartell, die als Erste umfassend kooperieren und Beweise liefern, können Strafnachlässe oder Bußgeldbefreiung erhalten. Das motiviert Insider, illegale Absprachen zu offenbaren. Dadurch enttarnt man Kartelle, die sonst im Geheimen bleiben. Der Kronzeuge muss alle Informationen herausgeben und darf nicht der Initiator des Kartells gewesen sein, um die Vergünstigung zu erhalten.