Antwortdatum: 19.11.2024
Aktuell verlangt das Urheberrecht eine menschliche Schöpfung, um urheberrechtlichen Schutz zu begründen. Eine rein KI-generierte Kreation ohne maßgebliches menschliches Mitwirken gilt in Deutschland und den meisten Ländern als nicht schützbar. Wer die KI programmiert oder bedient, hat keinen automatischen Urheberstatus, falls kein eigener geistiger Beitrag erkennbar ist. Allerdings kann es andere Rechte an Datenbanken oder Kompilationen geben. Die Rechtslage ist noch in Entwicklung, viele Juristen fordern klare Regelungen. Derzeit empfiehlt man, bei KI-Inhalten prüfbar menschliche Schöpfungsanteile einzubringen, um ggf. Schutz beanspruchen zu können.