Antwortdatum: 15.01.2025
Fiktive Figuren können sowohl urheberrechtlichen Schutz genießen (Text, Bilddarstellung) als auch markenrechtlich geschützt werden, wenn man sie als Marke einträgt (z. B. Name, Logo, charakteristische Merkmale). Rechteinhaber sichern oft eine Wortmarke oder Bildmarke für die Figur, damit sie Merchandising kontrollieren und Lizenzen vergeben können. Urheberrecht deckt das ursprüngliche Werk (Charakterbeschreibung in Büchern), aber eine Marke schützt den Namen oder das Logo für Waren und Dienstleistungen. So kann man die kommerzielle Vermarktung von Fanartikeln steuern.