Antwortdatum: 04.12.2024
Stellt ein Kunde unmittelbar vor dem Kaufabschluss fest, dass die Ware beschädigt ist und noch kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, kann er den Kauf ablehnen oder einen unversehrten Artikel verlangen. Denn er ist nicht verpflichtet, ein mangelhaftes Produkt zu kaufen. Wenn Sie hingegen kulant sein möchten, können Sie einen Preisnachlass anbieten. Gesetzlich muss der Verbraucher keinen Kaufvertrag akzeptieren, sofern er beim Bezahlen bemerkt, dass die Ware mangelhaft ist. Erfolgt die Mängelfeststellung erst nach dem Kassiervorgang, kommt das gesetzliche Gewährleistungsrecht ins Spiel, womit der Kunde u. U. Ersatz oder Reparatur verlangen kann.