Antwortdatum: 26.11.2024
EU-Bürger ohne Arbeit haben eingeschränkte Ansprüche, wenn sie nur zur Arbeitssuche einreisen. Nach einer bestimmten Zeit oder bei Beschäftigung können sie Anspruch erwerben. Drittstaatsangehörige brauchen ein Aufenthaltsrecht, das sie zur Arbeitsaufnahme berechtigt. Besteht das nicht, werden Leistungen meist abgelehnt. Jede Konstellation ist detailliert geregelt, um Sozialtourismus zu verhindern.