Antwortdatum: 29.11.2024
Ja, minderjährige Kinder können GmbH-Gesellschafter sein. Die gesetzlichen Vertreter (Eltern) handeln für sie. Allerdings muss das Familiengericht bei größeren Vermögensdispositionen zustimmen (z. B. bei Kapitaleinlage oder Haftungsrisiken), da es eine Vermögensverfügung des Kindes ist. Sind die Kinder lediglich Kommanditisten in einer KG oder halten GmbH-Anteile, besteht keine Problemzone im Tagesgeschäft. Als Geschäftsführer dürfen sie allerdings nicht agieren, da sie geschäftsunfähig sind. Auch Beschlüsse, an denen sie teilnehmen, werden in Vertretung durch die Eltern getroffen.