Antwortdatum: 02.12.2024
Heilversprechen für Nahrungsergänzungsmittel sind unzulässig. Sie dürfen nicht als Arzneimittel beworben werden. Es ist nur erlaubt, Nährwert- und Gesundheitsclaims zu machen, die von der EU zugelassen sind. Begriffe wie 'heilt', 'therapiert' sind verboten. Weiterhin müssen Nahrungsergänzungsmittel beim Bundesamt für Verbraucherschutz gemeldet und korrekt gekennzeichnet sein.