Antwortdatum: 19.12.2024
Grundsätzlich sind Investitionsschiedsverfahren auf völkerrechtlicher Ebene angesiedelt. Nationale Gerichte können ein Schiedsurteil nicht einfach inhaltlich 'überstimmen'. Allerdings kann ein Staat sich bei einem ICSID-Verfahren auf Annulment berufen. Im Fall anderer Schiedsordnungen könnte ein nationales Gericht die Vollstreckung verweigern, wenn es gegen die öffentliche Ordnung verstößt. Ein generelles 'Überstimmen' im materiellen Sinne gibt es aber nicht.