Antwortdatum: 09.11.2024
Parodien sind erlaubt, wenn sie sich humoristisch oder kritisch mit dem Original auseinandersetzen und dieses verfremden, ohne das Werk nur zu kopieren. In der EU-Rechtsprechung gilt die Parodie als Schranke des Urheberrechts, sofern das Wesen einer Parodie (Verfremdung, Humor, Kommentar) klar ist. Rein kommerzielle Nutzungen mit bloßer Übernahme großer Teile sind unzulässig. Man muss die Grenzen der Parodie wahren, also nicht identische Passagen übernehmen.