Antwortdatum: 08.12.2024
Bei Immobilienkaufverträgen ist die Provisionshöhe in vielen Bundesländern vertragssache, oft üblich sind 3–7%. Seit Dezember 2020 gilt jedoch in den meisten Fällen bei selbstgenutztem Wohneigentum das 'Bestellerprinzip' nicht, aber es gibt Regelungen, dass Verkäufer und Käufer die Provision je zur Hälfte tragen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Man kann sie verhandeln, aber ortsübliche Sätze werden meist akzeptiert.