Antwortdatum: 06.12.2024
Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 regelt Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr. Ab 60 Minuten Verspätung kann man Teilerstattung des Fahrpreises verlangen, bei über 120 Minuten mehr. Zudem bestehen Ansprüche auf Unterbringung oder Bewirtung bei großen Verzögerungen. Allerdings gibt es Ausnahmen bei höherer Gewalt. Das Recht auf Weiterfahrt oder Erstattung gilt in vielen EU-Ländern, wodurch Fahrgäste ähnliche Ansprüche wie Flugpassagiere haben.