Antwortdatum: 04.11.2024
Die Teilungserklärung und der Nutzungszweck regeln, ob eine gewerbliche Nutzung in einer Wohneinheit zulässig ist. Oft ist das Einverständnis der Miteigentümer nötig, wenn es eine wesentliche Nutzungsänderung darstellt, die etwa den Charakter des Hauses beeinträchtigt. Baurechtlich könnte zudem eine Umnutzungsgenehmigung erforderlich sein.