Antwortdatum: 02.12.2024
Ja, bei sogenannten Zusammenschlüssen von gemeinschaftsweiter Bedeutung (großer Umsatzschwellen bei beteiligten Unternehmen) führt die EU-Kommission das Fusionskontrollverfahren durch. Liegen diese Schwellen vor, muss der Zusammenschluss gemeldet werden. Die Kommission prüft, ob er den Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich behindert. Ist das Risiko hoch, kann sie die Fusion untersagen oder genehmigen mit Auflagen, etwa Verkauf von Unternehmensteilen.