Antwortdatum: 10.12.2024
Die Kündigung von landwirtschaftlich genutzten Flächen unterliegt dem Landpachtrecht (BGB), während für das Wohnhaus das allgemeine Mietrecht gilt, sofern keine enge betriebliche Verbindung besteht. Sie müssen also ggf. zwei verschiedene Kündigungen aussprechen. Für den Wohnraum gelten längere Kündigungsfristen und möglicherweise Kündigungsschutzvorschriften. Prüfen Sie auch, ob ein einheitlicher Vertrag besteht oder zwei separate. Ein Anwalt kann klären, ob eine einheitliche Kündigung genügt oder ob Sie getrennte Schritte unternehmen müssen, um rechtssicher zu handeln.