Antwortdatum: 23.11.2024
Ja, Sie können sich beim Verkauf ein Nießbrauchrecht einräumen lassen, das im Grundbuch eingetragen wird. Es berechtigt Sie zur Nutzung der Immobilie bzw. zur Fruchtziehung. Wichtig ist eine notarielle Beurkundung. Im Vertrag sollten Details wie Instandhaltungskosten und Versicherungspflichten geklärt sein. Der Käufer erwirbt den Hof also mit der Belastung. Achten Sie darauf, dass die Regelungen klar formuliert sind, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein Anwalt kann beim Aufsetzen eines solchen Vertrags helfen und sicherstellen, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben.