Antwortdatum: 30.11.2024
Im Dienstleistungsrecht existiert keine allgemeine Pflicht für alle Dienstleister, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Einige Branchen unterliegen jedoch besonderen Vorschriften. So müssen Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Ärzte aus berufsrechtlichen Gründen eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Für freiberufliche Berater oder Übersetzer gilt keine gesetzliche Versicherungspflicht. Dennoch ist eine Haftpflichtversicherung ratsam, um bei Vermögensschäden abgesichert zu sein. Häufig verlangen Auftraggeber einen Versicherungsnachweis, insbesondere bei größeren Projekten. Es empfiehlt sich deshalb, die Risiken zu bewerten und gegebenenfalls eine passende Police abzuschließen.