Antwortdatum: 10.11.2024
Ja, laut Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 und 1830/2003 müssen alle Lebens- und Futtermittel, die GVO enthalten oder daraus bestehen, gekennzeichnet werden: 'genetisch verändert' oder 'hergestellt aus genetisch verändertem ...'. Gilt für Zutaten > 0,9 % pro Zutat. Fehlt diese Kennzeichnung, ist es ein Verstoß. Ausgeschlossen sind Produkte, wo GVO-Futtermittel eingesetzt wurde, aber das Endprodukt selbst keine GVO-Spuren enthält.