Antwortdatum: 31.12.2024
Gemäß LMIV müssen fast alle vorverpackten Lebensmittel eine Zutatenliste tragen. Ausnahmen bestehen für unverarbeitete Produkte (z.B. frisches Obst, Gemüse, Frischfleisch) und bestimmte Kleinstverpackungen (Fläche unter 10cm²), sofern keine Zusätze enthalten sind. Auch Ein-Zutaten-Produkte (z.B. Milch) benötigen keine Zutatenliste, da sie nur aus einer Zutat bestehen.