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Muss ein Theater bei klassischer Musik (z.B. Beethoven) keine Gebühren zahlen, da gemeinfrei?

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Frage vom Besucher

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10.11.2024

Komponist ist tot, also 70+ Jahre her, oder?

Website-Administration 13.11.2024
Antwortdatum: 13.11.2024

Die Komposition an sich ist gemeinfrei, sofern der Komponist länger als 70 Jahre tot ist. Für Beethoven gilt also kein Urheberrecht. Jedoch kann die Aufführung z.B. bei modernem Arrangement oder bei Notenausgaben mit Leistungsschutzrechten anfallen. Bei Orchesteraufführungen ist die GVL oder GEMA für neuere Bearbeitungen relevant. In reinen originalen Beethoven-Noten ohne neue Bearbeitung fällt keine Urheberrechtsabgabe an.

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